PSP Systemhaus GmbH

Kontakt

PSP Systemhaus GmbH
Themarer Straße 3
D-98553 Schleusingen
Tel.: +49 (0) 36841 204 0
Fax : +49 (0) 36841 204 11
Email: psp(at)psp-schleusingen.de

Rechtliches

© 2024 bei
PSP Systemhaus GmbH
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AGB`s

Verkaufs- und Lieferbedingungen der PSP Systemhaus GmbH
1.  Allgemeines
Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe
und Lieferungen der Firma PSP Systemhaus GmbH. Sie werden durch Erteilung
eines Auftrages vom Besteller als verbindlich anerkannt. Ergänzungen, Abänderungen
oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausdrücklicher
und schriftlicher Bestätigung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Verkaufsund
Lieferbedingungen insgesamt nicht.
2.         Lieferung
Die Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers (auch bei
Frankolieferung) durch billigste Versandart nach unserer Wahl, falls nicht wegen
Frankolieferung oder Eilversand andere Vereinbarungen getroffen worden.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Diese gelten grundsätzlich als selbstständige
Lieferungen, die auch getrennt in Rechnung gestellt werden können.
Der Abschluss einer Transport- Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung
und auf Rechnung des Bestellers. Genannte Liefertermine sind stets unverbindlich.
Für ihre Einhaltung wird keine Gewähr übernommen. Im Falle einer
Verzögerung der Lieferung stehen dem Besteller keinerlei Schadensansprüche zu.
Unvorhersehbare Hindernisse entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten
Lieferfristen; dazu gehören : Fälle höherer Gewalt, unverschuldete Verzögerungen,
Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung u.ä..
Bei Sonderanfertigungen ist sowohl der Rücktritt des Bestellers vom Vertrag, wie
auch eine Rücknahme des Objektes ausgeschlossen.
3.         Zahlung
Alle Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar,
falls hierüber nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Dies gilt auch für
Teillieferungen. Andere Zahlungsarten sind nur gestattet, soweit sie bei Auftragserteilung
schriftlich vereinbart worden sind.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche
oder Reklamationen des Bestellers ist nur mit solchen Forderungen
möglich, die unbestritten oder rechtskräftig sind. Zahlungen gelten erst als geleistet,
wenn der Geldbetrag bei uns eingegangen ist. Zahlungen an Dritte oder Vertreter
oder Aufrechnung sind dem Besteller nicht gestattet.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, übliche Verzugszinsen und Mahnspesen
zu berechnen. Ist der Besteller mit einer fälligen Zahlung im Rückstand gewesen,
so können wir für weitere Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen verlangen
oder Lieferungen und Leistungen hinausschieben oder vom Vertrag zurücktreten.
Dasselbe gilt auch bei nachträglicher Kenntnis von der schlechten Vermögenslage
des Bestellers zur Zeit des Vertragsabschlusses oder von einer Verschlechterung
derselben, sowie bei Eingang unbefriedigender Auskünfte. Forderungen aus bereits
ausgeführten Lieferungen und Leistungen werden in diesem Falle sofort zur
Zahlung fällig.
4.  Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt stets unter Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Waren,
Lizenzen u. ä. bleiben bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen unser Eigentum.
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit ist das Recht der Aussonderung und der evlt.
Ersatzaussonderung vereinbart.
Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung
übereignen. Bei Pfändung unseres Eigentums, Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen durch dritte Hand , har er diese auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
5.         Gewährleistung
Gewährleistet wird eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit
des Produktes in Werkstoff und Werkarbeit während der Dauer von 12
Monaten ab Lieferdatum bei Unternehmergeschäften. Mängelrügen oder sonstige
Beanstandungen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware am Bestimmungsort,
spätestens nach einem Zeitraum von 14 Tagen, zu erheben. Die Beweislast für
Fehler und Mängel jeglicher Art trifft den Besteller. Normale Abnutzung sowie
Verschleißteile, wie Transponder, -karten sind von Gewährleistungsansprüchen
ausgeschlossen.
Die Ansprüche auf Gewährleistung gehen ausschließlich auf Reparatur oder
Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere
solche auf Ersatz eines Folgeschadens oder irgendwelcher entstandenen
Kosten, gleich welcher Art und Ursache, sind in jedem Falle ausgeschlossen.
Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung ist die Ware frei Haus an uns einzuschicken.
Die Gewährleistung erlischt, wenn vom Besteller oder dritter Seite ohne unsere
Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden. Es wird keine
Haftung übernommen für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer
oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Verwendung, chemischer, elektromechanischer
oder elektrischer Einflüsse.
Abweichungen vom Lieferschein oder von der Rechnung sind unverzüglich nach
Empfang der Ware zu melden. Zahlungsminderungen durch den Besteller sind,
gleich aus welchem Rechtsgrund, unwirksam. Reklamationen können nur im Wege
von Gutschriften erledigt werden.
Generell besteht kein Anspruch auf Wandlung oder Minderung, es sei denn, dass
wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben. Weitere Ansprüche sind
ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden gleich
welcher Art, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
6.         Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Meiningen.
Es gilt nur deutsches Recht; ausländisches Recht ist ausgeschlossen.
Zusätzliche Bedingungen für die Erstellung von Software
und die Belassung von Rechten von Software
1.         Vertragsgegenstand
1.1.PSP Systemhaus GmbH gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht
übertragbare Lizenz zur Nutzung des gekauften und mit einer Seriennummer
versehenen Computerprogramms („Produkt“).
1.2.Die Lizenz berechtigt den Kunden, das Produkt in maschinenlesbarer Form auf
den PC und die zu seinem Gebrauch erforderlichen Unterlagen zu nutzen.
2.         Schutz der Software
2.1.Der Kunde ist zur Erstellung einer Sicherheitskopie berechtigt, die Weitergabe
der Sicherungskopie an Dritte oder die gleichzeitige Nutzung des Originals sowie
der Sicherheitskopie sind unzulässig. Handlungen im Sinne des §69c UrhG
bedürfen ausnahmslos der Zustimmung von PSP Systemhaus GmbH.
2.2.Alle Techniken, Algorithmen und Verfahren, die im Produkt enthalten sind,
sowie alle Unterlagen, die der Kunde von PSP Systemhaus GmbH erhält, sind
Geschäftsgeheimnisse von PSP Systemhaus GmbH und dürfen Dritten nur insoweit
zugänglich gemacht werden, als dies zur Nutzung des Produkts erforderlich ist.
2.3.Der Kunde darf keine Urheberrechtsvermerke oder sonstige Hinweise auf die
Rechte von PSP Systemhaus GmbH, die auf dem Produkt angebracht sind,
entfernen.
3.         Lizenzgebühr
3.1.Der Kaufpreis enthält zugleich die Lizenzgebühr für die Nutzung des Produkts
auf einem PC oder Netzwerk (lt. Rechnung).
4.         Gewährleistung
4.1.PSP Systemhaus GmbH übernimmt die Gewährleistung für die Lauffähigkeit
des Programms in korrekter Systemumgebung und bei korrekter Handhabung für
einen Zeitraum von 6 Monaten nach Erwerb des Produktes. Ferner wird gewährleistet,
dass das Programm unter Beachtung anerkannter Programmierregeln erstellt
worden ist.
4.2.Sendet der Kunde den ihm in den ersten 6 Monaten zugegangenen Softwarepflegevertrag
unterschrieben an PSP Systemhaus GmbH zurück, so verlängert sich
die Gewährleistungsdauer bis zur Beendigung des Softwarepflegevertrages.
4.3.Über die Angaben in der zum Programm gehörenden Dokumentation hinaus
werden keine Zusicherungen für technische Einzelheiten oder eine Eignung des
Programms für bestimmte Zwecke abgegeben.
4.4.Die Verpflichtung von PSP Systemhaus GmbH im Rahmen des vereinbarten
Gewährleistungszeitraumes beschränkt sich darauf, ein etwa fehlerhaftes Programm
durch eine Ersatzlieferung auszutauschen oder nach Wahl von PSP
Systemhaus GmbH eine Nachbesserung zu versuchen. PSP Systemhaus GmbH
wird dem Kunden unverzüglich nach einer Fehlermeldung Fehlerkorrekturen zur
Verfügung stellen. Die Kosten zur Nachbesserung trägt PSP Systemhaus GmbH.
Solange PSP Systemhaus GmbH Mängel durch Nachbesserung oder Austausch
der Software beseitigt, kann der Kunde weder eine Herabsetzung der Vergütung
noch die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, es sei denn, es liegt ein
endgültiges Fehlschlagen der Nachbesserung vor.
4.5.Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die darauf zurückzuführen
sind, dass der Kunde die Software entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages
verändert.
5.         Haftung
5.1.PSP Systemhaus GmbH haftet auf Schadensersatz bei groben Verschulden
und Vorsatz oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher
Hauptpflichten, jedoch höchstens in Höhe des Softwarekaufpreises des von PSP
Systemhaus GmbH erworbenen Softwareproduktes. Die gilt auch für seine Erfüllungsgehilfen.
Auch in diesen Fällen haftet PSP Systemhaus GmbH nicht für bei
normalem oder nach dem Vertrag vorgesehenen Gebrauch nicht vorhersehbarer
Folgeschäden.
5.2.PSP Systemhaus GmbH haftet dem Kunden nicht, wenn ein Anspruch wegen
Schutzrechtsverletzung auf die Benutzung einer anderen als der neuesten Version
des lizenzierten Produktes zurückgeht, sofern sich die Schutzrechtsverletzung
durch Benutzen der neuesten Version hätte vermeiden lassen und diese dem
Kunden zur Verfügung gestellt wurde.
6.         Beendigung des Lizenzvertrages
6.1.Verstösßt ein Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages,
insbesondere durch Fertigung von Raubkopien, so kann PSP Systemhaus GmbH
diesen Vertrag nach Kenntniserlangung fristlos kündigen. Die mit diesem Vertrag
eingeräumten Rechte entfallen mit der Kündigung. Der Kunde ist dann zur Nutzung
des Produkts nicht mehr berechtigt.
7.         Schlussbestimmungen
7.1.Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden oder sollte eine auffüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, so berührt
dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die etwa
unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem rechtlichen
und wirtschaftlichen Gehalt der etwa unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt. Dies gilt im Falle einer Vertragslücke entsprechend.
PSP Systemhaus GmbH 01/2014

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